Problem Altkleidercontainer
Ende Juni 2025 werden die Altkleidercontainer entfernt.
Die anhaltende Krise am Altkleidermarkt hat sich mittlerweile für die Anbieter zum Fiasko entwickelt. Durch die Änderung der Gesetzeslage sind die Zustände bislang nicht besser geworden. Der Anteil an Hausmüll (nicht mehr gebrauchsfähigen Alttextilien) in den Containern ist katastrophal und muss zu Lasten des Unternehmens sowie von unserer Seite aus mit entsorgt werden.
Der Dienstleister sieht sich nicht mehr in der Lage die Fortführung des bestehenden Vertrags gewährleisten zu können und hat die Containerplätze im Stadtgebiet zum 30.06.2025 gekündigt. Was mit Alttextilien-Behältern auf privaten Grundstücken (z.B. von Supermärkten) wird, ist durch den jeweiligen Grundstücksbesitzer zu regeln.
Das bedeutet, zu Ende Juni 2025 werden die Altkleidercontainer an folgenden Standorten entfernt:
Ermsleben: Endorfer Straße, Feldstraße, Anger
Endorf: Untere Hauptstraße
Neuplatendorf: Alte Reihe
Wieserode: Unterdorf
Pansfelde: Ortseingang an der Scheune
Meisdorf: Bahnhofstraße
Reinstedt: Unterdorf, Witteanger
Wo sollen Bürgerinnen und Bürger ab Juni 2025 Alttextilien entsorgen?
Künftig kann wiederverwendbare, saubere Kleidung auf Wertstoffhöfen abgegeben werden. Sollten zukünftig neue, alternative Lösungen gefunden werden, wird darüber rechtzeitig informiert werden. Auch wird auf die seit dem 01.01.2025 gültigen Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle (Paragraf 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz) hingewiesen. In die Altkleidercontainer von Sammlern sollte weiterhin nur gebrauchstaugliche Kleidung gegeben werden, wenn diese nicht ausdrücklich auch andere Textilien sammeln.
Informationen über kostenlose Abgabemöglichkeiten für Alttextilien der enwi, finden Sie hier.
Hinweis:
Nicht mehr gebrauchsfähige Alttextilien wie zum Beispiel stark zerschlissene, verdreckte oder anderweitig konterminierte Textilien sind über den Hausmüllbehälter oder den Abfallzusatzsack der enwi zu entsorgen.
Wir bitten um Beachtung und weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine Entsorgung an den zuvor genannten Standorten innerhalb der Stadt Falkenstein/Harz nicht mehr möglich ist.
Ordnungsverwaltung, Mai 2025
Stadt Falkenstein/Harz
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