Anmeldung von Veranstaltungen
Hinweis der Ordnungsverwaltung zur Anmeldung einer Veranstaltung.
Die sichere und reibungslose Durchführung öffentlicher Veranstaltungen liegt im Interesse aller – der Besucherinnen und Besucher ebenso, wie der Veranstaltender. Dennoch erreichen die Ordnungsbehörde nach wie vor zahlreiche unvollständige, oder gar keine Veranstaltungsanzeigen. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit und letztlich auf die Durchführung selbst.
Die Stadt Falkenstein/Harz weist daher mit Nachdruck darauf hin, dass künftig nur noch solche öffentlichen Veranstaltungen genehmigt werden, für die eine ordnungsgemäß ausgefüllte Veranstaltungsanzeige fristgerecht eingereicht wurde. Grundlage hierfür ist das allgemeine Ordnungsrecht, ergänzt um aktuelle sicherheitsrechtliche Vorgaben, wie sie unter anderem infolge der Vorkommnisse beim Weihnachtsmarkt in Magdeburg verschärft wurden. Die erhöhten Anforderungen dienen dem Schutz aller Beteiligten und der rechtlichen Absicherung der Veranstalter.
Wichtige Hinweise für Veranstalterinnen und Veranstalter:
Die Anzeige einer Veranstaltung ist verpflichtend. Eine Durchführung ohne vorherige Anzeige ist unzulässig – unabhängig von Größe oder Art der Veranstaltung.
Nutzen Sie das aktuelle Anmeldeformular, das im Bereich Bürgerservice / Formulare /Ordnungsangelegenheiten / Veranstaltungsanzeige bereitsteht.
Achten Sie auf Vollständigkeit! Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden. Fehlen Angaben verzögern das Verfahren oder es kann keine Genehmigung erteilt werden.
Melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig an. Je nach Art und Umfang der Veranstaltung kann eine längere Bearbeitungszeit notwendig sein – insbesondere bei Veranstaltungen mit Verkehrsregelungen, Sicherheitsdienst oder pyrotechnischen Elementen.
Ein Genehmigungsbescheid – dieser ist übrigens kostenlos - mit ggf. erforderlichen Auflagen wird Ihnen nach Prüfung zugestellt. Erst danach darf die Veranstaltung durchgeführt werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Sie dienen der Sicherheit aller Beteiligten und ermöglichen eine verlässliche und planbare Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern, Verwaltung und falls erforderlich weiteren Institutionen. Nur mit einer ordentlichen Anmeldung können Veranstaltungen rechtssicher, sicherheitstechnisch überprüft und letztlich genehmigt werden.
Bei Fragen zur Veranstaltungsanzeige oder zu den rechtlichen Rahmenbedingungen steht Ihnen die Ordnungsverwaltung gerne beratend zur Seite. Telefon: 034743 / 96-0 oder E-Mail:
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