Standfestigkeit der Grabmale auf den Friedhöfen
Nach der Winterperiode muss die Stadt an den Grabsteinen ihrer Friedhöfe die gesetzlich vorgeschriebene Standsicherheit überprüfen und auf festgestellte Mängel hinweisen. Die Prüfung der Standfestigkeit wird am 26. und 27. April 2018 auf den Friedhöfen durchgeführt.
Laut Unfallverhütungsvorschrift muss jeder Grabstein auf seine Standsicherheit überprüft werden. Sollte vom Prüfer festgestellt werden, dass der Grabstein nicht mehr standsicher ist, werden Aufkleber an lockeren Grabsteinen angebracht und die Nutzungsberechtigten durch die Stadtverwaltung, Friehofswesen, schriftlich informiert. Die Grabstelleninhaber sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Grabsteine ordnungsgemäß befestigt und verbolzt werden. Grundsätzlich sollten diese Arbeiten von Steinmetzfachbetrieben ausgeführt werden. Wir möchten deshalb die Inhaber der zu betreuenden Grabstellen bitten, sich den Zustand des Grabmales anzusehen, um evtl. Lockerungen des Grabsteines umgehend beseitigen zu lassen. Wir möchten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Nutzungsberechtigte für alle Schäden, die durch umstürzende Grabsteine, entstehen sollten, haftet. Die Überprüfung ist sehr wichtig und wir bitten die Angehörigen dringend um Beachtung dieser Information, denn nur so können Schadensfälle durch umstürzende Grabsteine vermieden werden.
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