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06.05.2020 / 10:30 Uhr - Übernachtungstourismus soll ab 15.05.20 unter Auflagen schrittweise den Betrieb aufnehmen - Willingmann stellt Stufenplan für Gastronomie und Tourismuswirtschaft vor

06.05.2020 / 10:30 Uhr - Übernachtungstourismus soll ab 15.05.20 unter

Auflagen schrittweise den Betrieb aufnehmen - Willingmann stellt Stufenplan für Gastronomie und

Tourismuswirtschaft vor

 

In der Anlage finden Sie die Presseinformation der Staatskanzlei 192/2020 vom 5.5.2020 (Auszug):

 

Das Konzept sieht in der ersten Stufe für den Bereich Tourismus vor, dass Ferienhäuser- und Wohnungen bereits ab dem 15. Mai wieder vermietet werden dürfen – zunächst für Einheimische. Campingplätze sollen dann nicht nur für Dauercamper, sondern auch für Reisemobile und

Wohnwagen mit autarker Versorgung geöffnet werden. Ab dem 22. Mai dürfen Restaurants öffnen. Auf eine Differenzierung zwischen Außen- und Innengastronomie wird verzichtet – ebenso wie auf eine maximale Gästezahl. Allerdings müssen bestehende Kontaktbeschränkungen (nicht mehr als fünf Personen pro Tisch), Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Davon ausgeschlossen bleiben Tanzlokale und Diskotheken.“

 

Weitere Informationen u. a. zur zweiten und dritten Stufe der Lockerungen entnehmen Sie bitte der Anlage.

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