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Bundesweiter Warntag am 10. September 2020

Am 10. September 2020 wird gemäß Beschluss der Innenministerkonferenz erstmalig ein bundesweiter Warntag durchgeführt werden. Dabei besteht das Ziel des gemeinsamen Aktionstages von Bund, Ländern und Kommunen darin, die Warn-Infrastrukturen zu erproben.

Ein solcher Warntag soll künftig jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden.

Damit soll den Bürgerinnen und Bürgern notwendiges Wissen im Umgang mit Warnungen vermittelt werden. Seitens der nationalen Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wird die Probewarnung am Warntag um 11.00 Uhr unter Einbindung aller angeschlossenen Warnmittel durchgeführt. Parallel dazu sollen für die Länder und Kommunen die verfügbaren kommunale Warnmittel (z. B. Sirenen) ausgelöst werden.  Um 11:20 Uhr nimmt die BKK die Entwarnung vor. Dies gilt ebenso für die Entwarnung über die verfügbaren kommunalen Warnmittel.

Weitere Informationen u. a. zu den unten genannten Fragen sind zu finden unter dem Link:

www.bundesweiter-warntag.de

  • Was passiert am bundesweiten Warntag?
  • Was sind die Ziele des bundesweiten Warntags?
  • Wer ist verantwortlich für den bundesweiten Warntag?

Nachtrag am 28.08.2020:

In der Anlage finden Sie einen Informationsflyer.

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