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Fünfte Verordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat die Fünfte Verordnung zur Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese tritt am 14.09.2021 in Kraft.

 

Einzelheiten können Sie den Anlagen entnehmen:

Anlage 1: Gesamtfassung im Änderungsmodus

Anlage 2: Bußgeldkatalog im Änderungsformat

Anlage 3: Begründung der Verordnung in der Lesefassung

Anlage 4: Begründung der Verordnung im Änderungsmodus

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