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Information des Einwohnermeldeamtes über die Beantragung und Ausstellung von Kinderreisepässen ab dem 01.01.2024

Seit dem 01.01.2024 gibt es für die Beantragung und Ausstellung von Kinderreisepässen neue gesetzliche Bestimmungen. Demnach wird für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kein Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 12 Monaten mehr ausgestellt. 
 

Für Kinder gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Erwachsene. 
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen im jeweiligen Reiseland beim Auswärtigen Amt unter: www.auswaertigesamt.de .

Es können sowohl ein Personalausweis als auch ein Reisepass ausgestellt werden.
Die Dokumente haben eine Gültigkeit von jeweils 6 Jahren und sind beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen. 


Bei der Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen: 

  • aktuelles biometrisches Passbild 

  • Geburtsurkunde des Kindes 

  • Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind bei der Beantragung zwingend anwesend sein muss.

 

Kinderreisepässe, welche vor dem 01.01.2024 beantragt und ausgestellt worden, behalten bis zum Tag des Ablaufes ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass für das Einwohnermeldeamt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. 
Diesen können Sie unter http://www.terminland.de/stadt-falkenstein-harz
oder 034743-960 vereinbaren.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Di, 02. Januar 2024

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