Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld möglich
11.04.2024 Pressemitteilung, KoBa Harz
KoBa Harz informiert: Verschärfte Sanktionen beim Bürgergeld bei Verweigerung der Arbeitsaufnahme möglich
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt.
Darin ist u. a. eine neue Regelung im Sozialgesetzbuch – dem Paragrafen 31 a Abs. 7 SGB II – enthalten, die besagt, dass die Jobcenter ab sofort wieder die Möglichkeit haben, das Bürgergeld für einen gewissen Zeitraum komplett zu streichen, wenn eine erwerbsfähige Person eine zumutbare Arbeit willentlich nicht annimmt und ihr Anspruch auf Bürgergeld innerhalb des letzten Jahres wegen der Nichtannahme einer Arbeit bereits gemindert war.
„Dies steht im Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 05.11.2019“, erklärt Anita Denecke, Fachbereichsleiterin Aktive Leistungen der KoBa Harz. „Dort wurde ein vollständiger Wegfall der Leistungen als möglich erachtet, wenn eine tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des Gesetzes zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund willentlich verweigert wird.“
Ein Beispiel:
Eine leistungsberechtigte Person weigert sich im März eine zumutbare Arbeit anzunehmen. Nach erfolgter Anhörung wird deshalb eine Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 festgestellt und daraufhin eine Leistungsminderung des Bürgergeldes in Höhe von 10 Prozent für die Dauer von einem Monat ausgesprochen.
Am 08.09. des gleichen Jahres weigert sich die leistungsberechtigte Person wieder willentlich ein zumutbares konkretes Arbeitsangebot aufzunehmen, obwohl die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht. Nach erfolgter Anhörung bekommt diese Person dann für die Zeit von zwei Monaten kein Bürgergeld. Die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben hiervon allerdings ausgenommen.
Pressekontakt KoBa Harz:
Pressestelle KoBa Harz
Tel.: 03943 58 – 3234 | Fax: 03943 58 – 3040 | E-Mail:
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Links
Weitere Meldungen
Wasser- und Bodenanalysen durch die AfU
Di, 03. September 2024
Der Arbeitsmarkt im Harz im Monat August
Mo, 02. September 2024