Informationen der Ordnungsverwaltung zur Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreis Harz
Der Herbst hat Einzug gehalten und die Zeit Gartenabfälle zu verbrennen, steht wieder an!
Erinnerung: Es darf aber ausschließlich im OT Reinstedt vom 16. Oktober bis 30. November EINMALIG im privaten Garten zur „Tat geschritten“ werden. Hierbei sind auch unbedingt die erlaubten Zeiten und Regelungen entsprechend der geltenden Gartenabfallverbrennungsverordnung einzuhalten.
Übrigens, in manchen Ortsteilen wurden schon Rauchsäulen gesichtet, obwohl es nicht erlaubt ist! Dies irritiert unsere Kollegen in der Ordnungsverwaltung schon etwas.
Also, packt den Rechen und los geht’s – aber bitte schön regelkonform.
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Falkenstein/Harz, 01. Februar 2024.
Nun beginnt bald wieder die Zeit, in der in einigen Orten der Stadt Falkenstein/Harz das Verbrennen der Gartenabfälle erlaubt ist. Die Grundlage dafür ist die Gartenabfallverbrennungsverordnung des Landkreises Harz.
Was untersagt ist, welche Zuwiderhandlungen geahndet werden und wo, zu welcher Zeit verbrannt werden darf, kann den Informationen der Ordnungsverwaltung der Stadt Falkenstein/Harz (siehe Download)entnommen werden.
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