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FAQ-Liste und Begründung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020


Wir bitten Sie um Beachtung der Informationen in der Anlage 1.

 

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat den Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020 zum Thema

„Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie“ mit einer eigenen Verordnung auf Landesebene untermauert.

 

Bitte entnehmen Sie die Details zu den Bestimmungen und Verhaltensregeln aus der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020".

 

Ergänzend zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30.10.2020 finden Sie im Anhang folgende Informationen:

-             Version der Änderungsverordnung zur 8.
               Eindämmungsverordnung vom 27.10.2020,
              in der die Änderungen farblich markiert
              sind (Anlage 2)

-             Begründung zur Änderungsverordnung zur 
                8. Eindämmungsverordnung vom
               27.10.2020 (Anlage 3)

-             Fragen und Antworten zur aktuellen
              Eindämmungsverordnung zum Stand
              30.10.2020 (Anlage 4)

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