Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage tritt in Kraft
Mit Datum vom 22. April 2021 hat der Bundespräsident das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterzeichnet.
Die bundesweite Notbremse sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, um bei einem erhöhten Infektionsgeschehen Kontakte deutlich zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus zu bremsen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b in der Anlage 1 zu finden.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Downloads
Weitere Meldungen
Spenden für die Schäferin
Spendenkonto für die schwer verletzte Schäferin und ihre 500 Bergschafe
Schritt Eins der Feuerwehr-Karriere-Leiter
Di, 14. Mai 2024