Rechtsverordnung des Landkreises Harz zur Anwendung eines verpflichtenden 2-G-PlusZugangsmodells (Geimpfte und Genesene mit zusätzlicher Testung) auf dem Gebiet des Landkreises Harz
Die Rechtsverordnung (Anlage) tritt am 27.11.2021 in Kraft und mit Ablauf des 15.12.21 außer Kraft.
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