Neue Gebührensätze bei Ausstellung eines Personalausweises ab 07. Februar 2026
Der Bundesrat hat am Freitag, den 30. Januar 2026, der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Daraus ergibt sich, dass nach der Verkündung der VerwaltEntlastVO im Bundesgesetzblatt, ab dem 07. Februar 2026, bundesweit neue Gebührensätze für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft treten. Die Anpassung betrifft alle deutschen Staatsangehörigen, die ab diesem Datum einen neuen Ausweis beantragen. Die Gebühr für Personen ab 24 Jahren beträgt dann 46 Euro anstatt bislang 37 Euro. Für Antragstellende unter 24 Jahren erhöht sich der Betrag von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Die neuen Regelungen resultieren aus einer bundesweiten Anpassung der Gebühren, die den gestiegenen Aufwendungen in Produktion und Verwaltung Rechnung trägt.
Seit dem 01. Mai 2025 sind für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland ausschließlich digitale biometrische Fotos zulässig. Diese Fotos können entweder direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt des Rathauses (Ermsleben, Markt 1, 06463 Falkenstein/Harz) gegen eine Gebühr von 6,00 Euro oder bei zertifizierten Fotografinnen und Fotografen sowie Drogerien mittels eines QR-Codes erstellt werden. Papierfotos können nicht mehr akzeptiert werden. Die biometrischen Fotos durch das Einwohnermeldeamt werden mit Hilfe einer Fotostation der Bundesdruckerei erstellt. Dies erfordert eine Befolgung der Anweisungen des Gerätes (Stillsitzen, in die Kamera gucken etc.). Insbesondere bei Kleinkindern kann dies zu Schwierigkeiten in und Unmut bei der Umsetzung führen. Daher empfiehlt die Stadtverwaltung in einem solchen Falle, digitale Fotos vorab professionell erstellen zu lassen.
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