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20.03.2020 / 16:00 Uhr - Corona: Der Bürgermeister informiert zur aktuellen Lage

Falkenstein/Harz, 20.03.2020 / 16:00 Uhr –

Coronavirus: Der Bürgermeister informiert zur aktuellen Lage

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Eltern und Unternehmer,

 

unser Land erlebt derzeit eine äußert schwierige Lage, die wir auch in unserem Stadtgebiet und den sieben Ortsteilen nur alle gemeinsam meistern können. Dabei müssen wir die notwendigen Maßnahmen und behördlichen Anordnungen strikt umsetzen, wenn sie zum Erfolg führen sollen. Daraus ergeben sich teils gravierende Folgen für unser tägliches Zusammenleben, eine Herausforderung und Verantwortung für jeden Einzelnen von uns.

 

Daher möchte ich mich mit diesen Worten an Sie richten:
Bitte helfen Sie alle mit und lassen Sie uns in dieser Zeit der Herausforderungen solidarisch zusammenstehen, gegenseitig aufeinander achten und Hilfestellungen anbieten, insbesondere für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Und bitte, bleiben Sie zu Hause, soweit es Ihnen möglich ist!

 

Auch wir als Verwaltung möchten Sie in dieser Situation nicht alleine lassen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Die entsprechenden Kontaktdaten einschließlich der Kontaktmöglichkeiten der Ortsbürgermeister entnehmen Sie bitte dem Anhang oder unserer Aushangkästen.

 

Ferner gebe ich Ihnen im Anhang einen Überblick zum aktuellen Geschehen der derzeitigen Situation unseres öffentlichen Lebens und zur Arbeit der Verwaltung.

 

Sollte sich darüber hinaus zusätzlicher Bedarf an Informationen oder Hilfe entwickeln, bin ich Ihnen für jede Art von Hinweisen dankbar. Zögern Sie bitte nicht, an mich, unsere Ortsbürgermeister oder an unsere Mitarbeiter heran zu treten.

 

Seien Sie sich sicher, dass wir in unserer Kommune alles in unserer Kraft stehende leisten werden, um das öffentliche Leben zu gewähren. Die oberste Zielstellung ist die Erhaltung der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir wissen jedoch alle noch nicht, welche Ausmaße die Corona-Krise am Ende erreichen wird. Daher bitte ich Sie nochmals inständig um Ihre gegenseitige Aufmerksamkeit, Besonnenheit und den fortwährend menschlichen Umgang miteinander. Die nächsten Tage und Wochen werden uns auf eine harte Bewährungsprobe stellen. Ich bitte jeden Einzelnen von Ihnen, eigene Verantwortung zu übernehmen und einen persönlichen Beitrag zu leisten, um diese harte Situation möglichst maßvoll zu überstehen.

Herzlichen Dank!

Angesichts der bereits jetzt schon angespannten Lage, möchte ich nicht vergessen, dem tatkräftigen Einsatz der vielen freiwilligen Helfer, Einsatzkräfte, Ärzte, Schwestern, Mitarbeitern im Pflegedienst und Beschäftigten der Tonfunk GmbH Ermsleben zu danken, die sich rund um die Uhr unermüdlich im Einsatz befinden.

Meine heutigen Zeilen können nur den derzeitigen Status der notwendigen Maßnahmen abbilden, denn es erreichen uns jeden Tag neue Informationen und Anordnungen. Über diese benachrichtigen wir Sie fortlaufend.

 

Bitte halten Sie sich daher stets informiert und bleiben Sie vor allem gesund!

 

Ihr Bürgermeister

Klaus Wycisk

 

 

 

ANHANG:

 

  1. Wichtige Telefonnummern:

 

Ansprechpartner

Telefon

Amtliche Bekanntmachungs-stellen

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

 

 

 

 

Bürgertelefon der
Stadt Falkenstein/Harz

034743 - 96123
(Mo.-Fr.: 8.00-16.00 Uhr)

Rathaus, Markt 1,

Ermsleben

Frau Ortsbürgermeisterin

Kristin Eichmann-Rank

(OT Ermsleben)

Notfalltelefon:
0151 - 14361990

Aushangkästen

Ermsleben und

Sinsleben

Herr Ortsbürgermeister

Ralf Bianga

(OT Meisdorf)

0171 - 7144833

oder Museumshof

034743 - 8200

Aushangkästen

Meisdorf

Herr Ortsbürgermeister

Marcus Fleischer

(OT Neuplatendorf)

0174 - 3081976

 

Aushangkasten Neuplatendorf

Herr Ortsbürgermeister

Rico Röse (OT Wieserode)

0172 - 7952605

Aushangkasten Wieserode

Herr Ortsbürgermeister

Heiko Wiedenbeck

(OT Pansfelde)

034779 - 20653

Aushangkasten Pansfelde

Herr Ortsbürgermeister

Reimo Bialke (OT Endorf)

 

Aushangkasten

Endorf

Herr Ortsbürgermeister

Ronald Lembke (OT Reinstedt)

 

Aushangkasten Reinstedt

Bürgertelefon des
Landkreises Harz

03941 - 59 70 55 55
(täglich: 8.00-20.00 Uhr)

Friedrich-Ebert-Str. 42 Halberstadt

 

 

2. Überblick zum aktuellen Geschehen, Lage des öffentlichen Lebens und Arbeit der Verwaltung:

 

Bitte verfolgen Sie auch stets die aktuelle Lage in den Medien!

 

Das Rathaus ist derzeit für den ungehinderten öffentlichen Besucherverkehr geschlossen. Ihre Anfragen und Anliegen können Sie telefonisch unter unserem

Bürgertelefon: 034743-96-123 (Mo.-Fr.: 8:00-16:00 Uhr)

oder in den jeweiligen Fachämtern sowie jederzeit schriftlich oder per E-Mail an uns richten. Der Zutritt für Besucher ist nur nach telefonischer Absprache möglich.

 

Mit der Schließung des Rathauses für den öffentlichen Besucherverkehr, sind auch die öffentlichen Einrichtungen (u. a. Dorfgemeinschaftshäuser, Museen, Sportstätten, allg. Nutzung der Feuerwehrdepots, Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen) im Stadtgebiet geschlossen. Auch Trauungen sind nur noch eingeschränkt möglich. Beerdigungen sind ebenfalls nur im engsten Familienkreis durchführbar. Besuche bei Alters-/Ehejubiläen können derzeit leider nicht erfolgen.

 

 

Auch unseren Eltern verlangen wir mit der täglichen Betreuung der Kinder im Zuge der Schließung der Grundschule, des Hortes und unserer Kitas einiges ab. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass die Heimbetreuung der Kinder möglichst nicht durch Großeltern erfolgt, da diese zur Risikogruppe gehören. Vielleicht können auch Lösungen mit befreundeten Eltern oder durch eine nachbarschaftliche Organisation gefunden werden.

Ob finanzielle Entlastungen auch für die Eltern in Bezug auf die Kita- und Hortgebühren (während der Schließzeiten) möglich sind, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Mit der Verordnung unserer Landesregierung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen- Anhalt vom 17.03.2020 (vgl. unsere Homepage oder: https://stk. sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/) erfährt auch unser öffentliches und kulturelles Leben prekäre Einschnitte. So dürfen öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern nicht mehr stattfinden. Kleine Veranstaltungen werden unter strenge Auflagen gestellt.

Auch in Restaurants sind nicht mehr als 50 anwesende Personen zugelassen. Abstände zwischen den Tischen müssen einen Abstand von mindestens zwei Metern aufweisen, weitere Auflagen sind einzuhalten. Zugleich sind weitere Einrichtungen des öffentlichen und kulturellen Lebens, wie Theater, Museen, Kinos, Spielhallen, Sportstätten, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Spielplätze, öffentliche Bibliotheken, Jugendzentren und auch Messen bis zum 20.04.2020 geschlossen. Ebenso gilt dies für Kneipen, Bars und Clubs.

 

Die Schließung betrifft auch den Einzelhandel. So wurde die Öffnung von Ladengeschäften bis zum 19.04.2020 untersagt. Lebensmittel können aber im örtlichen Lebensmittelhandel und den Getränkemärkten weiter eingekauft werden. Geöffnet bleiben ferner nach derzeitigem Stand: Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Frisöre, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Großhandel, Tankstellen inklusive der Waschanlagen, Buchhandel, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Wochenmärkte, der Betrieb von Lebensmittelhandel im Reise-gewerbe, Reinigungen, Waschsalons, der Online-Handel und Abhol- und Lieferdienste.

 

Gemäß der Allgemeinverfügung des Landesverwaltungsamtes vom 19.03.20 wird die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt an Sonn- und Feiertagen von 12:00-18:00 Uhr erlaubt, wobei Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag ausgenommen sind. Die Erlaubnis dient dazu, größere Menschenansammlungen, angesichts der stark zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2, zu vermeiden. Die zusätzliche Öffnung betrifft: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Filialen der Deutschen Post AG, Zeitungs- und Zeitschriftenhandel, Lebensmittelhandel im Reisegewerbe, Reinigungen und Waschsalons. Die Verfügung tritt mit Ablauf des 19.04.20 außer Kraft (vgl. Anlage 0).

 

Es bestehen bereits notwendige, unabdingbare Einschränkungen der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen.

 

Auch die Durchführung eines aktiven Vereinslebens unserer vielen Vereine oder Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie zahlreiche lokale und überregionaler Veranstaltungen fallen der aktuellen Lage zum Opfer. So werden u. a. die traditionellen öffentlichen Osterfeuer vollständig abgesagt. Nähere Informationen zu abgesagten Veranstaltungen erhalten Sie aktuell über unsere Homepage und über das nächste Amtsblatt für den April 2020.

 

Gemäß der o. g. „Eindämmungsverordnung“ ist u. a. auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball-/Tennishallen, Schießstände usw.) sowie Schwimmbädern untersagt. Ausnahme-genehmigungen sind u. a. für den „Sportbetrieb mit Tieren“ möglich. Nicht unter diesen Begriff fällt das normale alltägliche Bewegen von Tieren (z. B. Pferde auf Koppeln, Reithalle). Diese im Sinne der Tiergesundheit zwingend notwendigen Maßnahmen sind weiterhin zulässig und unterliegen nicht der Genehmigungspflicht.

 

Häufig gestellte Fragen zur Eindämmungsverordnung (FAQ) können Sie der beigefügten Anlage 1 entnehmen.

 

Neben den zahlreichen vorgenannten Entbehrungen in unserem öffentlichen Leben hinterlässt die Corona-Krise bereits jetzt starke wirtschaftliche Folgen auch für unsere Unternehmen und Firmen im Stadtgebiet. Es ist mit einer Rezession zu rechnen, mit der ggf. auch die Freisetzung von Beschäftigen einhergehen könnte. So kommen viele Fragen bzgl. der Unterstützung mit zusätzlicher Liquidität oder über Betriebsmittelkredite bis hin zum Erhalt von Kurzarbeitergeld auf. Auch die Erstattungshöhe der Sozialversicherungsbeiträge gegenüber Arbeitgebern, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, sind nicht jedem bekannt. Wenden Sie sich mit Ihren Fragestellungen bitte an Ihre Hausbank, die Bundesagentur für Arbeit und ihre zuständigen Kammern. Unternehmen können im Bedarfsfall ein von der Bundesagentur für Arbeit bereit gestelltes Hinweisblatt (Kurzarbeitergeld: „Sachverhalte und Lösungen“) über das Rathaus erhalten.

 

Auch unser Gastgewerbe und Tourismusbetrieb ist von schweren Einschnitten betroffen. Mit dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 19.03.2020 zur Verhinderung der weiteren Aus­breitung von SARS-CoV-2 geht die Schließung von Beherber­gungsstätten in Sachsen-Anhalt und das Verbot touristischer Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 20.03.20 einher (vgl. Anlage 2). So dürfen u. a. unsere Hotels, Jugendherbergen, Fa­milienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angebote sowie private und gewerbliche Vermieter von Fe­rienhäusern, Ferienwohnungen und Ferienzimmern keine Personen mehr zu touristischen Zwecken beherbergen. Auch über den DEHOGA Bundesverband stehen entsprechende Hinweisblätter zur Verfügung (vgl. Anlage 4).

 

Zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus hat die Bundesregierung bereits ein weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen (vgl. Anlage 3), um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen.

 

Meine heutige Information soll zugleich eine Hilfestellung für die Beantwortung dringender Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus für die vielen betroffenen Adressaten in unserer Kommune sein. In der beigefügten Anlage 4 finden Sie diverse Links und Hotlines zu folgenden Themen:

 

  • Kurzarbeitergeld

(Hotline, Ansprechpartner, Merkblatt Kurzarbeitergeld, Antragsformular, Regelungsbeginn, Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit, Informationen für Unternehmen)

 

  • Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    (Informationen zu Schul- und Kitaschließungen, arbeitsrechtliche Auswirkungen, Lohnfortzahlung)

 

  • Steuern
    (zuständiges Finanzamt, Maßnahmen, Zollbestimmungen, Bundeszentralamt)

 

  • Liquiditätshilfen
    (Hotline Bundeswirtschaftsministerium, Unterstützungsmöglichkeiten, Sofortmaßnahmen, KfW, IB Sachsen-Anhalt)

 

  • Allgemeine Informationen zum Thema Corona
    (Hotlines und Links zu tagesaktuellen, allgemeinen und medizinischen Informationen zum Coronavirus auf Bundesebene, Robert-Koch-Institut, Bürgertelefone des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, Landkreis Harz)

 

Auch die Harzsparkasse hat anhand einer Presseinformation (vgl. Anlage 5) über Schutzmaßnahmen und Einschränkungen im Kundenservice informiert. Jetzt stehe die Beratung für ratsuchende Unternehmen im Vordergrund. Der Bargeld- und SB-Service ist flächendeckend verfügbar sowie die telefonische Erreichbarkeit über das Kundenservice-center sichergestellt. Ab dem 23.03.20 wird bis auf weiteres nur noch ein Teil der Geschäftsstellen geöffnet sein. Dazu gehört leider nicht die Geschäftsstelle Ermsleben, aber die uns nächstgelegene Geschäftsstelle Ballenstedt ist geöffnet.

 

Zudem hat uns die Bundesagentur für Arbeit zwei aktuelle Pressemitteilungen über die aktuelle Erreichbarkeit und ihre Dienstleistungen informiert (vgl. Anlage 6 und 7).

 

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