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03.04.2020 / 14:00 Uhr NACHTRAG – Keine Erhebung der Kita-Beiträge für April 2020 auch für Kinder in der Notbetreuung 31.03.2020 / 17:15 Uhr Coronavirus: Die Stadt Falkenstein/Harz erlässt für betroff

 

31.03.2020 / 17:15 Uhr Coronavirus: Die Stadt Falkenstein/Harz erlässt für betroffene Eltern die Gebühren für die Kita-Betreuung für den Monat April 2020

 

Auszug aus der Mitteilung des Bürgermeisters im künftigen Amtsblatt April 2020:

 

„Auch unseren Eltern verlangen wir mit der täglichen Betreuung der Kinder im Zuge der Schließung der Grundschule, des Hortes und unserer Kitas bis derzeit 19.04.2020 und damit eine Woche länger als bisher geplant, vieles ab. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt, dass die Heimbetreuung der Kinder möglichst nicht durch Großeltern erfolgt, da diese zur besonders gefährdeten Gruppe gehören. Vielleicht haben Sie zwischenzeitlich auch schon eigene Lösungen mit befreundeten Eltern oder durch eine nachbarschaftliche Organisation gefunden. 

 

Die Stadt Falkenstein/Harz wird die betroffenen Eltern finanziell entlasten und keine Gebühren für die Kita-Betreuung für den Monat April 2020 erheben. Dies gilt nur für Beiträge von Eltern, die keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Unser Bundesland wird den Kommunen die Kita-Beiträge zunächst für April erstatten, die den Eltern die Zahlungen der Beiträge für den Monat April erlassen haben.

 

Mit der zweiten Eindämmungsverordnung wurden die Regelungen zur Notbetreuung in den Einrichtungen zwischenzeitlich erweitert. Danach gilt jetzt, dass es für einen Anspruch auf Notbetreuung für Kinder bis 12 Jahre im Hort oder in den Kitas ausreichend ist, wenn ein Elternteil in der medizinischen, veterinärmedizinischen, pharmazeutischen oder pflegerischen Versorgung tätig ist. Für die übrigen Familien ist die Notbetreuung wie bisher nur möglich, wenn beide Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur, wie z. B. Feuerwehr, Polizei, Justiz oder Rettungsdienst als unentbehrliche Schlüsselpersonen tätig sind.

 

Diesbezügliche Fragen oder zum einzureichenden Formular des Landkreises richten Sie bitte an unser Bürgertelefon oder wenden sich vertrauensvoll an die Leiterinnen unserer Einrichtungen. Diese stehen in engem Kontakt mit dem Jugend- und Gesundheitsamt und sind aktuell informiert.“

 

Nachtrag am 03.04.2020:

 

Unser Bundesland hat den Erlass zur Erstattung nicht erhobener oder zurückgezahlter Beiträge nach § 13 Abs. 1 S. 1 KiFöG vom 27.03.2020 geändert. Nunmehr erhalten Kommunen auch die Beiträge für den Monat April 2020 erstattet für nicht erhobene Beiträge von Eltern, die eine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch genommen haben. In Anlehnung an den Erlass erlässt die Stadt Falkenstein/Harz auch diesen Eltern die Gebühren für die Kita-Betreuung für den Monat April 2020.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Stadt Falkenstein/Harz
Fr, 03. April 2020

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